CLARISSA HERRMANN - Psychologische Psychotherapeutin

THERAPIEABLAUF

Therapieablauf für Gesetzlich Versicherte
Spätestens nach vier probatorischen Sitzungen muss der Antrag auf Genehmigung einer ambulanten Richtlinienpsychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie, zunächst mit bis zu 2 x 12 Stunden durchgeführt werden. Die Dauer eine Behandlung ist abhängig von der Diagnose und der Schwere der Störung. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Langzeittherapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten, schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Therapieablauf für Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte
Bei privaten Krankenversicherungen oder bei einer Beihilfeberechtigung werden in der Regel bis zu drei probatotrische Sitzungen übernommen. Im Anschluss daran muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle gestellt werden. Für eine Kurzzeittherapie können bis zu 2 x 12 Stunden beantragt werden. Die Dauer eine Behandlung ist abhängig von der Diagnose und der Schwere der Störung. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Therapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Psychologische Beratung *
Psychologische Beratung bietet Ihnen professionelle Unterstützung schwierige Lebenssituationen oder Krisen besser zu bewältigen. Hierzu zählen z.B. Partnerschaftsprobleme oder Selbsterfahrung.



* Diese Leistungen werden in der Regel nicht von Krankenkassen oder Krankenversicherungen übernommen.