KOSTENÜBERNAHME | PSYCHOTHERAPIE ALS KASSENLEISTUNG
A) Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie!
Voraussetzung ist:
1. dass eine Psychotherapie notwendig ist und
2. eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist.
Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Das bedeutet, dass ein
Antrag auf Psychotherapie bei der Kasse eingereicht werden muss. Es gibt
die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie zu beantragen (bis zu 2 x 12 Stunden) oder eine
Langzeittherapie (45 Stunden).
Zunächst finden einige probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen und über die Ziele der
Therapie sprechen. Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, muss diese beantragt werden.
Dazu benötigt die Krankenkasse einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt
bzw. Facharzt. Im Konsiliarbericht stellt Ihr Hausarzt oder Facharzt fest, ob es
medizinische Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt. Außerdem äußert er
sich zur Frage, ob eine ärztliche Mitbehandlung während der Therapie notwendig ist.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Jedes Quartal (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) benötige ich Ihre Krankenkassenkarte.
B) Psychotherapie als Leistung der privaten Krankenversicherungen
Die Kostenübernahme von Psychotherapie hängt von den Bedingungen Ihres
Versorgungsschutzes ab. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen
auch die Kosten für eine ambulante Psychotherapie: manche Versicherer sind hierbei
sehr unbürokratisch, andere nicht.
Es ist sinnvoll, wenn Sie bereits vor dem Besuch bei mir Ihre Versicherung anrufen
und diese von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, dass Sie eine Psychotherapie beginnen wollen.
Ihre Versicherung schickt Ihnen dann die Unterlagen zu, die Sie für
den Antrag auf Psychotherapie brauchen. Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit.
Sollten Sie Beihilfe (Beamte bzw. deren Familienangehörige) erhalten, so gilt:
Ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig. Rufen Sie Ihre Beihilfestelle an, auch hier erhalten Sie dazu notwendige Formulare.
Bitte bringen Sie diese Formulare mit.